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  • Entgegen der allgemeinen Darstellung gibt es keine Impfpflicht, sondern ab dem 15.03.2022 lediglich eine einrichtungsbezogene Meldepflicht von Nicht-Geimpften durch den Arbeitgeber beim zuständigen Gesundheitsamt.

     

    Dennoch gibt es leider Arbeitgeber, welche auf ungeimpfte Arbeitnehmer zugehen und ihnen mit Kündigung drohen, falls sie sich nicht impfen lassen.

    Für Arbeitnehmer, die erwägen, dieser Impfnötigung nachzugeben, um ihren Job zu behalten, hat Prof. Dr. Jur Martin Schwab ein Schreiben vorbereitet, welches wir im Video erklären und für welches unter dem Video ein download link ist:

    Und hier das Schreiben mit Anlagen zum download. (update vom 03.02.2022)

     

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  • Corona-Infizierte und danach Genesene gelten seit einer Nacht- und Nebelaktion auf einmal nur noch 90 Tage (statt 6 Monate) als genesen.

    Und das wird noch nicht mal vom Parlament beschlossen, sondern lediglich auf der Webseite des RKI – einer dem Bundesministerium für Gesundheit und damit Karl Lauterbach untergeordneten Behörde – veröffentlicht.

    Ob und wie es Verwaltungs- bzw. Verfassungsrechtlich einzuordnen ist, dass bei so weitreichenden Eingriffen in die Grundrechte der Menschen auf eine Webseite des RKI verwiesen wird, das erörtern RA Helmut Krause, Dr. Wolfgang Wodarg und Jens Biermann im folgenden Interview.

    Hier die komplette Sendung als Podcast zum Anhören:

     

     

     

     

    Praxisbeispiele findet Ihr in folgendem Podcast und weiter unten auf der Seite in Textform:

     

     

     

    Gemäß "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Januar 2022 (BAnz AT 14.01.2022 V1) geändert worden ist" wurde der Zeitraum, innerhalb dessen jemand als von Corona genesen gilt, von sechs Monaten (abzüglich 28 Tage) auf drei Monate (abzüglich 28 Tage) verkürzt.


    Viele Menschen sind der Überzeugung, dass eine solche Verkürzung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und der Verfassung nicht vereinbar ist und fragen sich, ob sie diese Verkürzung nicht über eine Verfassungsbeschwerde wieder aus der Welt schaffen können.


    Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein.


    Verfassungsgerichte sind für die Überprüfung von Gesetzen zuständig, die vom Deutschen Bundestag oder von einem Landtag beschlossen wurden, nicht aber für die Überprüfung von Rechtsvorschriften, die im Rang unter einem Gesetz stehen. Bei der "COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung handelt es sich um eine Verordnung, die im Rang unter einem Gesetz steht. Solche Rechtsvorschriften können und müssen bei Bedarf von jedem Richter in Deutschland in Verfahren, in denen diese Verordnung von Bedeutung ist, selbständig für unwirksam erklärt werden. Die Aussetzung des Verfahrens zum Zwecke der Durchführung eines Normenkontrollverfahrens in diesen Fällen nicht notwendig.


    Beispiel 1:


    Ein Genesenennachweis hat aufgrund der (vermutlich rechtswidrigen) Verkürzung der Geltungsdauer heute seine Wirksamkeit verloren.  Jemand geht morgen in ein Restaurant mit "2G" und wird "erwischt". In dem nachfolgenden Bußgeldverfahren beruft er sich auf die Unwirksamkeit der Verordnung. Das Gericht bestätigt, wenn es sich nicht dem Vorwurf der Rechtsbeugung aussetzen möchte, diese Rechtsauffassung und verurteilt die Staatskasse, die angefallenen Kosten zu tragen.


    Beispiel 2:


    Ein Genesenennachweis hat aufgrund der (vermutlich rechtswidrigen) Verkürzung der Geltungsdauer heute seine Wirksamkeit verloren. Jemand will morgen zur Arbeit gehen. Sein Arbeitgeber verweigert ihm, obwohl er gesund und symptomfrei ist, den Zutritt zum Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer weist ihn darauf hin, dass die Verkürzung des "Genesenenstatus" per "Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV)" rechts- und verfassungswidrig ist. Der Arbeitgeber auf seinem Standpunkt und schickt den Arbeitnehmer wieder nach Hause. Dieser verklagt den Arbeitgeber auf Zahlung von Annahmeverzugslohn und gewinnt diesen Prozess vor dem Arbeitsgericht.


    Begründung des Gerichts:


    Die Verordnung, auf die der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung gestützt hat, ist unwirksam. Der Arbeitnehmer hat objektiv abnahmefähige Arbeitsleistung angeboten. Der Arbeitgeber hat sie nicht angenommen. Deshalb muss er die Vergütung in Form von Annahmeverzugslohn zahlen, obwohl er keine Arbeitsleistung erhalten hat.

    Anspruchsgrundlage ist § 615 Satz 1 BGB, der folgenden Wortlaut hat:


    "Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein."


    (Quelle: https://www.rakrause.de/genesenenstatus)

     

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  • Foto Quelle: Epochtimes

     

    Entgegen der allgemeinen Darstellung gibt es keine Impfpflicht, sondern ab dem 15.03.2022 lediglich eine einrichtungsbezogene Meldepflicht von Nicht-Geimpften durch den Arbeitgeber beim zuständigen Gesundheitsamt.

    Dennoch gibt es leider Arbeitgeber, welche auf ungeimpfte Arbeitnehmer zugehen und ihnen mit Kündigung drohen, falls sie sich nicht impfen lassen.

    Immer mehr Arbeitnehmer sind nicht gewillt, dieser Impfnötigung nachzugeben und lassen es darauf ankommen. Für genau diese Arbeitnehmern hat Prof. Dr. Jur Martin Schwab ein Schreiben vorbereitet, welches den Arbeitgeber auf die Unrechtmäßigkeit und Strafbarkeit seines Tuns hinweißt.

    Und hier das Schreiben mit Anlagen zum download.

     

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  • Laut Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 31.01.2022 „Corona-Leugner“ ist eine Tatsachenbehauptung.


    In 2ter Instanz wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abschließend der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind. Wer ab jetzt eine falsche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, ist dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten zukünftig zur Unterlassung, Berichtigung und zum Schadensersatz verpflichtet.

    Mit RA Ivan Künnemann spricht Jens Biermann, 1ster Vorsitzender der Klagepaten.

     

     

     

    Hier zu sehen auf Youtube

     

    Hier die angekündigten Formulare zur eigentständigen Weiterverarbeitung.

    Musterschreiben - Anschreiben

    Unterlassungserklärung

     

    Hier die beiden Beschlüsse des OLG:

    Beschluss des OLG Frankfurt vom 31.01.2022, Az. 16 W 41/21
    Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.01.2022, Az. 16 W 16/21
     

     

     

  • Marcus Fuchs, Oberbürgermeisterkandidat aus Dresden,

     

     

     

    wurde von Stern TV in einem Tweet vom 16. Januar 2022 als Corona-Leugner bezeichnet.

     

     

    Jens Biermann, Vorsitzender der Klagepaten, hat umgehend angeboten, den OB-Kandidaten bei der Abmahnung zu unterstützen. Die Klagepaten bieten ab dem 21. März in Kooperation mit Rechtsanwalt Ivan Künnemann ein Musterformular für solche Abmahnungen an. Hier geht es zur Vorlage.

    Am Montag, 21.03.2022 um 20:04 Uhr spricht Daria Szmelter

     

     

    mit Jens Biermann und Marcus Fuchs bei Darialive/Zwanzig4.media live über Folgendes:

    • Warum sollte man den Begriff Corona-Leugner besser nicht verwenden?
    • Wie erstellt man ein Abmahnschreiben?
    • Welche Hilfsangebote bietet Klagepaten für Coronamaßnahmen-Opfer?
    • Für welche Ziele tritt Marcus Fuchs als Dresdner Oberbürgermeisterkandidat an?

    Es verspricht, eine spannende Sendung zu werden.

     

    Hier geht es zu den Kanälen:

    ➡️ DLive am 21.03.2022 um 20:04 - DLive 20:IV

    ➡️ Später auch in der Mediathek:

    ➡️ Telegram: https://t.me/zwanzig4

     

     

    Zur Person von Marcus Fuchs:

    Bürgerrechtler Marcus Fuchs ist ein bekannter Organisator von Protesten für den Erhalt der Grundrechte und gegen die Corona-Maßnahmen in Sachsen. Als einer der Initiatoren von Querdenken-351 ist Marcus mit vielen lokalen und bundesweiten Initiativen bestens vernetzt.

    Der überzeugte Demokrat beschränkt seinen Einsatz für den Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht nur auf die Straße, sondern tritt auch selbst bei Wahlen an.

    Im Juni dieses Jahres möchte Marcus als Oberbürgermeister ins Dresdner Rathaus einziehen und stellt sich als parteiunabhängiger Kandidat mit der Kampagne „Dresden verdient Größe - #MF197“ den Wählern der Stadt.

    Seinen inhaltlichen Schwerpunkt setzt Marcus Fuchs auf die Stärkung direkter Demokratie, um die Dresdner wieder zusammenzuführen und die Stadt als weltoffene und friedliche Metropole zum „Leuchten“ zu bringen.

     

     

    Hier im Video verwendeten Formulare:

    Musterschreiben - Anschreiben

    Unterlassungserklärung

     

    Hier die beiden Beschlüsse des OLG:

    Beschluss des OLG Frankfurt vom 31.01.2022, Az. 16 W 41/21
    Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.01.2022, Az. 16 W 16/21
     

     

     

  • Obwohl der Gesetzgeber ab dem 03.04.2022 die Maskenpflicht an Schulen abgeschafft hat und die Weisungen für die Schulen eindeutig sind – Aufforderungen zum Masken tragen sind untersagt – fühlen sich Bildungsanstalten in einer Art solidarischem Gehorsamsgebot und oder Angstmodus dazu getrieben, Kinder immer noch unter Druck und Angst zu setzen. Wir stellen hier ein Musterschreiben zur Verfügung, welches Eltern anpassen und an die jeweilige Schule ihres Kindes schicken können. Es kann nicht sein, dass Kinder, die weder zu den vulnerablen Gruppen gehören noch je Treiber des Infektionsgeschehens waren, sogar nach Einstellung der Maßnahmen durch den Gesetzgeber weiterhin genötigt werden Grundrechtseinschränkungen hinzunehmen.

    Wir sagen „STOP“ bis hierhin und nicht weiter! Wer geimpft ist sollte seine Angst in den Griff bekommen. Wenn nicht, warum hat man sich dann impfen lassen?!

    Hier das Musterschreiben* zum Download, bitte individuell anpassen - insbesondere die gelb markierten Passagen. Download

    *Hinweise:

    1. Wir haben hier eine hervorragende Vorlage von Rechtsanwältin Dr. jur. Funk-Rüffert zur Sendung an Schulen angepasst.
    2. Dieses Schreiben kann für Grund- sowie weiterführende Schulen verwendet werden. Selbstverständlich gilt die Thematik auch für Hochschulen.


    Ein Beispiel Schreiben von Rechtsanwältin Dr. jur. Funk-Rüffert an eine Hochschule hier. Download

     

    Daria interviewt zu den rechtlichen Fragen Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier, Vorstand der Anwälte für Aufklärung.

    Hinweis: Dies ist eine Gemeinschaftsproduktion AfA (Anwälte für Aufklärung) und Klagepaten und stellt keine Rechtsberatung dar.


    Auch Nena Schink von der Bild nimmt kein Blatt vor den Mund in der Sendung: „Masken-Schelte bei Kindern – schämt euch!“ | Nena Schink bei Viertel nach Acht
     

  • 2 Klassen System - ePA – elektronische Patientenakte – Risiko und Nutzen
    Ungleichbehandlung gesetzlich Versicherte | privat Versicherte
     
    Wem nützt es, wem nützt es nicht und wo liegen die Knackpunkte? Im Interview mit Jens Ernst, IT-Spezialist und tief im Thema, erfahrt Ihr Wissenswertes, was zu beachten ist – denn aktiver Widerspruch ist notwendig!


    Du hast gerade keine Gelegenheit das Video zu sehen? Hier eine kurze Erläuterung.
     
    Wie sicher sind meine Patientendaten?

    (Folgender Text von Jens Ernst - www.happycomputer.eu)


    Der Gesetzgeber zwingt alle Praxen in Deutschland einen TI-Konnektor zu installieren. Darüber müssen Ärzte sich mit der Telematikinfrastruktur (TI) verbinden. Ziel ist die Vernetzung aller, die an der Patientenversorgung beteiligt sind. Bei der Umsetzung sind jedoch bundesweit flächendeckend grobe Fehler gemacht worden. Bereits bei der BSI-Zertifizierung wurden Fehler gemacht. Bei der Umsetzung wurden nahezu ALLE Praxen nicht so angeschlossen, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dies zertifiziert hat. Selbst bei ordnungsgemäßer Installation schützt der Konnektor nicht zuverlässig gegen Angriffe auf die Praxissysteme, obwohl das von Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegenüber den Ärzten behauptet wird. Das Ergebnis der Analyse wurde dem BSI, der KBV und der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH), Anbieter der TI und der zugehörigen Konnektoren, zu deren Gesellschaftern auch das Bundesministerium für Gesundheit zählt, präsentiert. Auch schriftliche Anfragen brachten keine Antwort auf die dringenden Kernfragen zu teils massiven Sicherheitslücken. Das BSI bestätigte schriftlich, dass der Konnektor zu keinem Zeitpunkt eine Firewall gehabt habe, welche Praxen vor Angriffen aus dem Internet schützt. Diese Aufgabe sollte gemäß Zertifizierung der Secure Internet Service (SIS) übernehmen. In zahlreichen Tests konnten wir zeigen, dass der SIS diese Sicherheit nicht bietet. Überdies wird der SIS in fast keiner Praxis genutzt (Installationsfehler in nahezu allen von uns betreuten Praxen).


    Nunmehr hat der Gesetzgeber auf die aufgezeigten Probleme reagiert, indem er eine Firewallpflicht für Arztpraxen einführte. Leider haben wir bei noch keiner Praxis eine ordnungsgemäße, sprich grundschutzkonforme, Anbindung der Praxis an das Internet mit Konnektor und Firewall, sowie geschaltetem SIS, vorgefunden.


    Die neue Regierung hat nun beschlossen, dass alle gesetzlich Versicherten eine elektonische Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt bekommen. Noch ist die Nutzung freiwillig und der Patient muss aktiv in eine Nutzung der ePA einwilligen (opt-in). Jedoch sollte der Patient aktiv bei jedem Arzt der Speicherung seiner Patientendaten in der ePA auch für die Zukunft widersprechen (opt-out). Andernfalls könnten seine Daten bald automatisch in der Patientenakte gespeichert werden. Da die Krankenkassen nach eigenen Angaben noch keine Möglichkeit haben, die Daten einzeln für bestimmte Ärzte freizugeben oder zu sperren, kann der Fußpfleger folglich auf das psychologische Gutachten zugreifen oder z.B. den Abtreibungsbericht lesen. Aber auch die Metadaten, z.B. wie häufig wird auf eine Akte zugegriffen oder wie groß ist die Akte, lassen Rückschlüsse auf die Gesundheit eines Menschen zu, obwohl der Inhalt nicht bekannt ist. Besonders Metadaten sind aufgrund ihrer Einheitlichkeit, im vergleich zu individuellen Gesundheitsdaten, besonders gut vergleich- und auswertbar, was aufgrund der damit einhergehenden Möglichkeit zur Profilbildung ein potentiell großes Risiko für die betroffenen Patienten darstellen kann. Laut Koalitionsvertrag (Seite 83) soll die Einführung der ePA beschleunigt werden. Alle Patienten bekommen automatisch eine ePA zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist zwar freiwillig, es muss aber aktiv widersprochen werden. (opt-out)
     
    Mögliche Folgen/ Risiken:
    Es könnte zukünftig Menschen geben, welche bspw. nie eine Lebens-, Berufsunfähigkeits-, oder private Krankenversicherung bekommen werden. Ebenso könnte ein Darlehen abgelehnt werden. Wer sicher gehen möchte, dass diese Auswirkungen auch in der Zukunft und für zukünftige Generationen verhindert werden, sollte der Speicherung der Daten in der ePA widersprechen.
    (Quelle: Jens Ernst)
     
    Was kann ich nun tun?
    Hier findest Du ein Widerspruchsschreiben, welches Du von jedem Arzt unterschreiben lassen solltest.
     

    MUSTER ARZTPRAXEN (download)                 

    MUSTER GKV (gesetzliche Krankenversicherungen) (download)
     
    Unterschied GKV und PKV
    Bisher gibt es keine konkrete Regelung, dass auch für Privatversicherte eine ePA angelegt werden wird. Das Risiko, welches mit den Anbindungen der Arztdatenbanken über den Konnektor ans Internet (siehe oben geschildert) einhergeht, gilt allerdings auch für die Daten der Privatpatienten eines Arztes. Wenn ein Hacker auf die Daten des Arztes Zugriff hat, sind alle Daten betroffen. Die Notwendigkeit der ePA zu widersprechen besteht nach heutigem Stand für die Privatversicherten erst einmal nicht.
     
    Was mache ich, wenn schon Daten gespeichert wurden?
    Grundsätzlich gilt: „Das Internet vergisst nie!“  Was einmal rausgegangen ist, kann nicht mehr zurückgeholt werden. Selbst wenn Du Deinen Anspruch auf Datenlöschung gemäß Art. 17 DSGVO geltend machst, weißt Du nicht, was mit Deinen Daten schon gemacht wurde. Wo wurden diese bereits gespeichert? Wurden sie weiterverarbeitet? Dennoch ist eine Aufforderung zur Datenlöschung besser als gar nicht zu reagieren.

    Ich weiß nicht welche Daten von wem gespeichert wurden. Und nun?
    Du hast gem. Art. 15 DSGVO ein Recht auf Auskunft. Ein entsprechendes Musterschreiben zum Erhalt von Auskunft über die Speicherung und Verwendung Deiner Daten findest Du hier. Bitte bedenke, dass Du mit diesem Schreiben einen hohen Arbeitsaufwand bei dem Empfänger Deines Schreibens auslöst. Du solltest es daher nicht wahllos sondern bei berechtigtem Grund einsetzen.

    MUSTERSCHREIBEN AUSKUNFTSANPRÜCHE PATIENTENDATEN (download)

    Weitere Informationen:
    - §291 A SGB V (elektronische Gesundheitskarte) 
    - § 304 ff. SGB V (Datenlöschung und Auskunftspflicht)
    - § 341 ff. SGB V (Elektronische Patientenakte)
    - Koalitionsvertrag (Bild und Datei)

    Hier ein Video des CCC (Chaos Computer Clubs) zur ePA. Dieses Video ist zwar aus 2019, dennoch hat es auch heute an Aktualität nicht verloren.

    https://www.youtube.com/watch?v=q6l_B2fgJjM

     

     

    UPDATE 09.11.2022

     

    Laut einem Artikel der Berliner Zeitung kommt die elektronische bzw. digitale Patientenakte (ePA) für alle.

     

    Trotz aller Bedenken der Datenschützer will Lauterbach die ePA für alle Versicherten AUTOMATISCH einrichten lassen. Daher ist jetzt aktives Tun angesagt in Form eines WIDERSPRUCHS gegen die Anlage der ePA durch alle mündigen Patienten.

     

     

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  • Nadine Rebel hat schon auf viele Art und Weise versucht, mit Politikern, u.a. auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach in Kontakt zu treten. Aber wie im Video geschildert vergeblich. Daher ein etwas anderer Versuch, mit Herrn Lauterbach in Kontakt zu treten.

    Hintergrund:

    Herr Lauterbach verkündete am 17.03.2022 im Deutschen Bundestag öffentlich: (Siehe: https://twitter.com/haintz_markus/status/1504616036754243592?s=20&t=No-FX59pz7So8mZ5-hioeg)


    „Und dann wird erneut das ganze Land in der Geiselhaft dieser Gruppe von Menschen sein, die sich einfach gegen die wissenschaftliche Evidenz der weltweiten Forscher, der weltweiten Behandlungsforscher, Impfforscher durchsetzen wollen, die im Prinzip doch stolz darauf sind, dass das Land auf sie wartet, ob sie sich impfen lassen oder nicht.“

     

    Diese Aussage halten Rechtsanwalt Markus Hainz sowie viele weitere Juristen für höchst bedenklich und daher hat Markus Hainz bereits Strafanzeige insbesondere wegen des Verdachts der Volksverhetzung, § 130 StGB sowie der verletzenden Beleidigung, § 192a StGB gestellt.

     

     

    Hier die angekündigten Links:

     

    Blog Nadine Rebel - link

    Vorlage Markus Hainz - link

     

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  • Gerade in letzter Zeit machen Aktivisten leider die Erfahrung, daß der Staat Kleinigkeiten zum Anlass nimmt, eine frühmorgendliche Hausdurchsuchung anzuordnen. In dramatischen Fällen bricht die Polizei sogar die Haustür oder die Gartentür ein. Bei aller Aufgeregtheit lohnt es sich einen kühlen Kopf zu bewahren und man hat sich am besten die Tips von Lars ein paar Mal angehört und dann auch für den Ernstfall verinnerlicht.

     

     

    Wir haben noch zwei kleine Versprecher entdeckt:

    10:23 Minuten: Aussage "Strafverfahren" / gemeint war: "Hauptverfahren".

    11:00 Minuten: Aussage "Urteil" / gemeint war: "Beschluss"

     

    Und hier der Link zum Download des versprochenen Leitfadens: Download

     

    Hier geht es zur Webseite unserer lieben Kollegen vom Verein Polizisten für Aufklärung.

     

     

  • Spazieren gegangen und per Post kommt ein Anhörungsbogen? Was nun? Ralf Ludwig und Jens Biermann besprechen wie Du Dich im Fall einer Anhörung als Zeuge oder im Fall einer Anhörung als Beschuldigter verhalten kannst.


    Ralf hat einige Dokumente erarbeitet, die Du für Deinen jeweiligen Fall als Hilfe nutzen kannst. Dies verlinken wir UNTER dem Video.

    WICHTIG ist wenn man weiß daß eine Anzeige kommt: Eine gute Dokumentation!

    Hier nun das Video und darunter die versprochenen Dokumente zum Download.

     

     

     

    Ablauf Bußgeldverfahren - Download

    Ablauf, Infos und Tipps - Download

    Befangenheitsantrag - Download

    Beweisantrag - Download

    Widerspruch Bild - und Videoaufnahmen - Download

     

    und hier nochmals auch unsere Demotips - Download

     

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  • Nachdem Ralf Ludwig schon mäßigende Worte im Sinne einer internen Klärung gebracht hat, kommen ähnliche Worte von Prof. Dr. Martin Schwab, der nicht nur ein brillianter Jurist, sondern auch ein sehr besonnener Mensch ist.

     

    Danke Martin für folgende Veröffentlichung:

     

    https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=162861543015231&id=100078741588726

     

    Dem können wir uns nur anschließen und wollen versuchen, immer achtsam zu sein und nicht in die Spaltung miteinzustimmen. Das fällt schwer bei emotionalen Themen und für jeden, der den Coronaauschuß seit über zwei Jahren regelmäßig verfolgt (z.B. der Verfasser diese Artikels, Euer Jens Biermann), ist das sicher auch etwas, was einen emotional trifft. Und gerade jetzt ist es wichtig, daß wir das, was wir die letzten gut zwei Jahre gelernt haben, anwenden:

     

    • Achtsam sein
    • Nicht im Affekt handeln
    • Nicht dem ersten Anschein trauen
    • Immer alle Seiten anhören
    • Nochmals achtsam sein

    (Letzteres ist eine sehr sehr sehr (!) freie Interprepation der vier Toltekischen Versprechen)

    Frieden kannst Du nur schaffen, wenn Frieden in Dir ist.

     

     

  • Am Mittwoch den 22.03.2023 wird Björn Lars Oberdorf, der Vorstand des eingetragenen Vereins "Polizisten für Aufklärung" um 06:00 unsanft aus dem Schlaf gerissen, als die GSG9 gewaltsam die Jalousie seiner Terassentür öffnet und mit entsicherten Maschinenpistolen im Anschlag sein Haus stürmt.

    Laut eigener Aussage ist die GSG9 eine Spezialeinheit der Bundespolizei zur Bekämpfung von Schwerst-/Organisierter Kriminalität sowie Terrorismus.

    Der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Björn Lars Oberdorf  bewahrt Ruhe und hält sich an den von ihm selbst erstellten Leitfaden für Hausdurchsuchungen.

    Aber dies wird auf jeden Fall ein juristisches Nachspiel haben. Björn Lars Oberdorf ist unbescholtener Bürger, hat keinen Eintrag im Strafregister, noch nicht mal einen Punkt in Flensburg und wird einem Verfahren lediglich als ZEUGE geführt.

    Weil das so ein unglaublicher Willkürakt ist, muß nochmals wiederholt werden: Er wird als ZEUGE, NICHT ALS BESCHULDIGTER in einem Verfahren geführt! Seit wann werden unbescholtene Bürger in ihrer Funktion als Zeuge derart willkürlich und brutal vom Staat heimgesucht? Man mag mir, dem Verfasser dieses Artikels, anmerken: Ich bin immer noch fassungslos. Wir haben ja in den letzten drei Jahren viele Übergriffe des Staats gegenüber bis dato unbescholtenen Bürgern erlebt, aber das ist leider wieder mal eine neue Eskalationsstufe. Wohin soll das noch führen?

     

    In folgendem Interview schildert Lars in sehr bewundernswert nüchterner und sachlicher Weise den Vorfall und seine rechtliche Bewertung:

     

     

     

     

    Hier der Link zu unserem Artikel "Hausdurchsuchung: Wie verhalte ich mich am besten?"

    Und hier der Link zum Download des versprochenen Leitfadens: Download

    Unsere Freunde von den Anwälten für Aufklärung e.V. haben einen sehr guten Artikel herausgebracht, der auch die Vorbereitung auf eine drohende Hausdurchsuchung (manchmal hat man ja so eine Ahnung) berücksichtigt: https://afaev.eu/polizeiliche-durchsuchung/

    Hier geht es zur Webseite unserer lieben Kollegen vom Verein Polizisten für Aufklärung.