Hier stellen wir Dir eine Checkliste zur Verfügung, die Du nutzen kannst, um über die korrekte Handhabung der Mund-Nasen-Bedeckungen zu informieren und um die Verantwortung für die Einhaltung der korrekten Handhabung der Aufsichtsperson zu übertragen. Diese Checkliste muss täglich abgezeichnet werden um einen entsprechenden Nachweis zu führen.
Wie können wir dir helfen?
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Checkliste für Aufsichtspersonen MEHR ERFAHREN
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Unser Angebot für Schulleiter und Lehrkräfte:
Für Lehrer und Schulleiter – Maskenpflicht in Schulen MEHR ERFAHREN
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Remonstrationspflicht
Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.
Die Remonstrationspflicht ist als Beschwerdepflicht zu verstehen.
Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.
Die Remonstrationspflicht hat eine Doppelfunktion – einerseits dient sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits dient sie zugleich der haftungs-und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen.
Die Paragraphen
Um zu klären, inwieweit Handlungsmöglichkeiten für Lehrer:innen und Schulleiter:innen im Rahmen des Gesetzes bestehen, müssen hier zwei Paragraphen des Beamtenstatusgesetzes in den Fokus genommen werden. Sie klären auf über die Möglichkeiten, aber vor allem auch über die Pflichten, die Du in dieser Position hast und erfüllen musst.
§ 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG, „Folgepflicht“: Dieser Paragraph verpflichtet Beamte grundsätzlich dazu, dienstliche Anordnungen der Vorgesetzten auszuführen.
Hat die oder der Beamte allerdings Bedenken wegen der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung, so kommt ein weiterer Paragraph zum Tragen:
§ 36 Abs. 1 BeamtStG, „Verantwortung für die Rechtmäßigkeit“
Denn Achtung, hier steht schon in Absatz 1: Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.Von diesem Punkt an entsteht die sogenannte Remonstrationspflicht, also die Pflicht, Deine Bedenken gegenüber den Vorgesetzten geltend zu machen. Dies könnte für Dich der Fall sein, wenn Du die Schulkinder zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verpflichten sollst.
Kommst Du der Pflicht zur Remonstration nach, wirst Du von Deiner persönlichen Verantwortung freigestellt. Tust Du es nicht, so kannst Du persönlich haftbar gemacht werden, wenn die Anordnung rechtswidrig war. Werden Kinder zum Tragen der MNB gezwungen, so kann eine strafbare Nötigung vorliegen, für die Du dann zur Rechenschaft gezogen werden kannst. Der Strafrahmen liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder entsprechender Geldstrafe (§ 240 StGB).
Bist Du Deiner Remonstrationspflicht nachgekommen, und besteht darüber im besten Fall auch die schriftliche Bestätigung Deines Vorgesetzen, dann bist Du von der juristischen Verantwortung und somit von der persönlichen Haftung befreit!
Wenn Du also eine Anordnung auch nur für möglicherweise rechtswidrig hältst, so solltest Du unverzüglich Deiner Remonstrationspflicht nachkommen, um nicht persönlich in der Verantwortung zu stehen.
Ausführung
Grundsätzlich gibt es keine Formvorschrift, um Deiner Remonstrationspflicht gerecht zu werden. Du solltest sie aber wenn irgend möglich schriftlich abfassen und vor allem auch zu einer schriftliche Antwort auffordern, um mehr Sicherheit zu erlangen.
Der Verlauf der Remonstration kann in drei Schritte eingeteilt werden und ist in § 36 Abs. 2 BeamtStG normiert:
- Im ersten Schritt müssen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Anordnung beim unmittelbaren Vorgesetzten erhoben werden.
- Bleibt die Anordnung trotzdem bestehen, müssen sich Beamte im zweiten Schritt an die nächst höheren Vorgesetzten wenden. Wird auch von dieser Stelle die Weisung bestätigt, muss diese ausgeführt werden.
- Im dritten Schritt besteht die Möglichkeit, das erwartete Verhalten dann nicht auszuführen, wenn dadurch eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen werden würde, und dies für die Beamtin oder den Beamten erkennbar ist, oder das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt.
Bedenke aber auch: Die Remonstration befreit grundsätzlich nicht von der Dienstpflicht selbst, solange nicht Punkt 3 des Verlaufes der Remonstration zutrifft, also eine offensichtliche Straftat oder Ordnungswidigkeit zu erkennen ist, oder eine Ausführung zu einem menschenunwürdigen Vorgehen führen würde.
Das Remonstrationsschreiben
Hier kannst Du als Lehrer:in oder Rektor:in von Deiner Remonstrationspflicht Gebrauch machen und ein anwaltlich geprüftes Remonstrationsschreiben mit Deinen persönlichen Angaben generieren. Sollte Deine Schulleitung ablehnen, kannst Du im 2. Schritt mit dem gleichen Dokument die nächste, übergeordnete Instanz anschreiben.
Generator: Remonstartionsschreiben für Lehrer*innen und Rektor*innen
Remonstrationsrecht und -pflicht MEHR ERFAHREN
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Zur Zeit gilt in vielen Kreißsäälen eine Maskenpflicht, auch während der Geburt.
Wir haben ein Informationsschreiben erstellt, anhand dessen sich werdende Eltern über ihre Rechte informieren können.
Auch eine Haftungserklärung für Kliniken, die von der Maskenpflicht keinen Abstand nehmen wollen, steht zum Download bereit.Informationen zu Mund-Nasen Bedeckung bei der Geburt MEHR ERFAHREN
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Die Corona-Schutz-Verordnungen aller Bundesländer sehen – in leicht unterschiedlichen Formulierungen – vor, dass in Geschäften, dem ÖPNV, Schulen, etc. die sogenannte Maskenpflicht besteht.
Von dieser Verpflichtung sehen alle Corona-Schutz-Verordnungen Ausnahmen vor. Insbesondere besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Personen, denen dies aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Dennoch sind sehr viele Fälle an uns herangetragen worden, wonach behinderten Menschen oder Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Hausverbote erteilt wurden, weil sie aufgrund eines bestehenden Attests keine Maske trugen.
Dies stellt für alle Beteiligten eine sehr belastende Situation dar.
Wir möchten daher sowohl den Betroffenen, als auch den Gewerbetreibenden Informationen an die Hand geben, wie sie mit diesen Situationen umgehen können. Unser Anliegen ist es dabei, ein respektvolles Miteinander zu ermöglichen.
Wir möchten Dir daher gern folgende Dokumente zur Verfügung stellen, die Du zur Vorlage in kritischen Situationen mit Dir führen, oder auch verteilen kannst.
Dieser Übersicht ist zu entnehmen,
- welche Ausnahmetatbestände von der Maskenpflicht bestehen
- ob und in welcher Höhe Kunden ein Bußgeld droht, wenn sie unter keinen Ausnahmetatbestand fallen und trotzdem keine Maske tragen
- welche Pflichten die Gewerbetreibenden haben
- ob und in welcher Höhe den Gewerbetreibenden ein Bußgeld droht, wenn ihre Kunden keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
Dieses Schreiben kannst Du ausdrucken und in den Läden Deiner Umgebung verteilen, um Gewerbetreibende über den Umgang mit Menschen, die keine Maske tragen können, zu informieren.
Ergänzend kannst Du diesem Dokument die in Deinem Bundesland geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung hinzufügen. So kannst Du ruhig und sachlich hieraus zitieren, wenn Du in eine schwierige Situation gerätst.
Rechtlicher Hinweis: Wir haben uns bemüht, die Vielzahl der verschiedenartigen Regelungen übersichtlich darzustellen. Die Übersicht soll eine erste Orientierung bieten, kann aber eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Wir dürfen und können keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Bitte wende Dich bei Bedarf an einen Anwalt.
Maskenpflicht in Geschäften MEHR ERFAHREN
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Du hast eine Aufforderung oder Anordnung zur Durchführung eines PCR-Tests bekommen? Du bist nicht über die Behandlung an sich aufgeklärt worden und auch nicht die Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung des PCR-Tests?
Mit diesem Schreiben kannst Du Deine Fragen stellen und Widerspruch gegen die Durchführung des Tests einlegen:
Zum Generaor: Widerspruch gegen einen PCR Test
Das Antwort-Schreiben der Behörde kannst Du anschließend bei uns hochladen. Dadurch ermöglichst Du es uns, zukünftige Schreiben und Aktionen besser auf Deine Bedürfnisse anzupassen.
Zum Hochladezentrum: Antwort auf Widerspruch PCR Test
In diesem Video erklärt Tina Romdhani, unsere Erste Vorsitzende, diesen Musterschreiben-Generator:
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Dein Kind soll in Quarantäne? Es ist nicht klar ob es überhaupt so engen Kontakt mit einer wirklich infizierten Person hatte, dass es eine Quarantäne rechtfertigen würde?
Hier kannst Du dem Amt genau die Fragen stellen, die dafür nötig sind und der Quarantäneanordnung widersprechen. Denn freiheitsentziehende Maßnahmen müssen ggf. über einen richterlichen Beschluss erfolgen!
Zum Generator: Musterschreiben Widerspruch Quarantäneanordnung
Auch dieses mal freuen wir uns wieder darüber, wenn Du die Antworten der Behörden an uns weiterleitest. Das ermöglicht uns, unser weiteres Vorgehen auf Deine Situation abzustimmen:
Zum Hochladezentrum: Widerspruch Quarantäneanordnung
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Möchtest Du den Druck auf die Behörden mit unserer Unterstützung erhöhen?
Mit diesem Schreiben kannst Du beim Gesundheitsamt die evidenzbasierte Zahlen der vergangenen vier Wochen erfragen. Hintergrund ist, dass alle Maßnahmen auf Grundlage von positiv getesteten Personen durchgeführt werden. Das Infektionsschutzgesetz gibt jedoch genau vor, wie eine Infektion festgestellt werden kann und muss. Ziel ist es also, die dafür erforderlichen Schritte nachvollziehbar und transparent in der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Mit diesem Schreiben kannst Du dazu beitragen:
Welches ist das richtige Gesundheitsamt?
Bei der Suche nach dem für Dich passenden Gesundheitsamt unterstützt Dich diese Webseite: http://www.gesundheitsaemter-deutschland.de/
Hochladezentrum
Du hast Dein Gesundheitsamt angeschrieben und die evidenzbasierten Zahlen abgefragt? Hier hast Du die Möglichkeit uns die Antwort des Gesundheitsamtes mitzuteilen und das Schreiben hochzuladen.
Hier erklärt unsere Erste Vorsitzende, Tina Romdhani, Näheres zum Schreiben
Abfrage evidenzbasierter Zahlen MEHR ERFAHREN
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Dieses Schreiben soll dazu dienen, der Schulleitung aufzuzeigen, dass Du der Durchführung eines PCR Tests oder vergleichbaren Tests an Deinem Kind ausdrücklich widersprichtst. Medizinische Eingriffe können den Tatbestand der Körperverletzung und Nötigung erfüllen. Sollte entgegen Deinem Willen ein solcher Eingriff durchgeführt werden, muss die Schulleitung mit einer Strafanzeige rechnen.
Herunterladen:
Musterschreiben Verweigerung PCR Test an Schulen als Word Doc
Dokument Musterschreiben Verweigerung PCR Test an Schulen im Open Document Format
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Rechtsanwalt Friedemann Däblitz Bußgeld wegen Unterschreitung des Mindestabstandes? Hier findest Du eine Argumentationshilfe.
Hast Du einen Anhörungsbogen wegen Unterschreitung des Mindestabstandes erhalten oder ist bereits ein Bußgeldbescheid gegen Dich ergangen? Dann kannst Du mithilfe dieser rechtlicher Ausführungen antworten. Es ist erfahrungsgemäß empfehlenswert, sich zum tatsächlichen Geschehen besser nicht zu äußern, denn diese Äußerungen könnten durchaus nachteilig ausgelegt werden.
Die Argumentationshilfe ist auf die Rechtslage in Berlin abgestimmt und wurde im Rahmen eines Bußgeldverfahrens wegen behaupteter Unterschreitung des Abstandsgebotes nach der Kundgebung „Berlin invites Europe – Fest für Frieden und Freiheit – Camp“ entworfen.
Die Argumente sollten sich aber auch auf die Mindestabstandsgebote anderer Bundesländer übertragen lassen. In dem Fall wäre auf die angeführte Berliner Entscheidung zu verweisen und der Text zu ergänzen: etwa mit dem Satz: „Es ist nicht ersichtlich, warum in Bundesland XY andere Maßstäbe anzuwenden sein sollten“.
Eine Garantie, dass ein Verfahren wegen dieser Argumente einstellt wird, gibt es natürlich nicht. Jedoch schaffst Du damit eine Grundlage für ein nachfolgendes Einspruchs- oder Klageverfahren.Musterschreiben: Anhörung zum Bußgeld wegen Unterschreitung des Mindestabstandes
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1. Kann Widerspruch eingelegt werden?
In den meisten Bundesländern besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Welchen Rechtsbehelf oder welches Rechtsmittel Du hast, sollte Dir unter der Ablehnung Deines Bescheides als Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung bekannt gegeben worden sein.
Bitte prüfe genau, ob Deine Versammlung insgesamt verboten ist oder ob Auflagen (Anzahl der Menschen, Ort der Versammlung, Abstände usw.) gemacht worden sind.
Wenn die Auflagen für Dich akzeptabel sind, kannst Du Deine Versammlung durchführen.
Die von uns zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruchsschreiben sind nur auf verbotene Versammlungen anwendbar.
2. Wie wird ein Widerspruch eingelegt?
Abhängig von der Formulierung im ablehnenden Schreiben kannst Du mit den folgenden Formulierungen Widerspruch einlegen.
Steht in dem ablehnenden Bescheid an irgendeiner Stelle, sinngemäß:
Variante 1: Die sofortige Vollziehung ist angeordnet, dann nimm den Widerspruch Sofortvollzug
Variante 2: Steht in dem ablehnenden Bescheid lediglich, dass die Versammlung verboten ist und auch nicht sinngemäß „Die sofortige Vollziehung ist angeordnet“, dann nimm den Widerspruch Verbot
Variante 3: Sollte in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen, dass Du Klage einreichen musst, dann nimm das Schreiben Letzte Warnung
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, das Widerspruchsschreiben per Fax oder Einwurfeinschreiben an Deine zuständige Behörde zu senden.
3. Wie geht es nach dem Versand weiter?
Wenn Du den Antrag versendet hast, kannst Du telefonisch nachhalten, ob Dein Schreiben angekommen ist. Du kannst dann gleich erklären, dass Du eine sofortige Entscheidung brauchst, weil ansonsten ein nicht rückgängig zu machender Schaden droht.
4. Der Antrag wurde nicht bearbeitet
Bekommst Du nicht innerhalb von 2 Stunden eine Erlaubnis für Deine Anmeldung, dann melde dich umgehend bei einem Rechtsanwalt oder beantrage bei Deinem zuständigen Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz.
5. Was kostet ein Widerspruch?
Wegen der Eilbedürftigkeit solltest Du auf jeden Fall zum Anwalt gehen, wenn Du rechtsschutzversichert bist. Besteht keine Rechtsschutzversicherung musst Du entweder die Kosten selber tragen, oder Du kannst eigenständig Widerspruch einlegen.
So gehst Du vor, wenn Deine Versammlung abgelehnt wurde MEHR ERFAHREN