Bußgeld wegen Unterschreitung des Mindestabstandes? Hier findest Du eine Argumentationshilfe.
Hast Du einen Anhörungsbogen wegen Unterschreitung des Mindestabstandes erhalten oder ist bereits ein Bußgeldbescheid gegen Dich ergangen? Dann kannst Du mithilfe dieser rechtlicher Ausführungen antworten. Es ist erfahrungsgemäß empfehlenswert, sich zum tatsächlichen Geschehen besser nicht zu äußern, denn diese Äußerungen könnten durchaus nachteilig ausgelegt werden.
Die Argumentationshilfe ist auf die Rechtslage in Berlin abgestimmt und wurde im Rahmen eines Bußgeldverfahrens wegen behaupteter Unterschreitung des Abstandsgebotes nach der Kundgebung „Berlin invites Europe – Fest für Frieden und Freiheit – Camp“ entworfen.
Die Argumente sollten sich aber auch auf die Mindestabstandsgebote anderer Bundesländer übertragen lassen. In dem Fall wäre auf die angeführte Berliner Entscheidung zu verweisen und der Text zu ergänzen: etwa mit dem Satz: „Es ist nicht ersichtlich, warum in Bundesland XY andere Maßstäbe anzuwenden sein sollten“.
Eine Garantie, dass ein Verfahren wegen dieser Argumente einstellt wird, gibt es natürlich nicht. Jedoch schaffst Du damit eine Grundlage für ein nachfolgendes Einspruchs- oder Klageverfahren.
Musterschreiben: Anhörung zum Bußgeld wegen Unterschreitung des Mindestabstandes