Wie können wir dir helfen?

  • Masken an Schulen sind keine Lappalie. Für das Tragen von Masken gelten in der Arbeitssicherheit bereits strengste Regeln. Rechtsanwalt Holger Fischer macht klar, dass Schulleiter hier persönlich haften. Tina von Klagenpaten TV beleuchtet in diesem Interview die Sicherheit an den Schulen und die Verantwortung der Schulleiter im Detail.

  • Schulleiter und Lehrer werden zunehmend für das Durchsetzen der Maßnahmen an den Schulen in die Haftung genommen. Umso wichtiger ist es, dass Lehrer, die ihre Schüler schützen wollen, auf ihre Pflicht zur Remonstration hingewiesen werden.

    Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche erklärt zusammen mit Tina von Klagepaten TV, wie die Lehrer vorgehen müssen, um Haftung und Strafanzeigen zu vermeiden.

  • Zuschauer melden uns in den letzten Tagen, dass ihre Kinder gegen ihren ausdrücklichen Willen in den Schulen getestet werden. Das ist ein Skandal, auf den wir hier zusammen mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier reagieren.
    Wir erklären, wie ihr euch gegen diese übergriffigen Maßnahmen wehren könnt.

    Helft uns dieses Video zu verbreiten – teilt es mit anderen Eltern. Hinterlasst uns in den Kommentaren eure persönliche Erfahrung mit dieser Situation!

    Die Premiere dieses Videos startet heute Abend um 19:00 Uhr!

  • Die Presseerklärung als PDF zum Download

    In den letzten Tagen sind vermehrt Anfragen bei Klagepaten n.e.V. und Anwälten für Aufklärung e.V. eingegangen, die sich auf ein Kinderschutzverfahren nach § 1666 BGB Abs. 1 und 4 stützen, das die
    Problematik für Kinder an den Schulen aufgreift. Den Aufruf, solche Verfahren wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung – beispielsweise durch das zwanghafte Tragen einer sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“ während des Unterrichts – bei den Familiengerichten anhängig zu machen, hat ein ehemaliger Familienrichter im Ruhestand sehr detailliert erarbeitet und hierzu betroffenen Eltern einen entsprechenden Musterantrag zur Verfügung gestellt. Zurecht müssten die Verhältnisse der Kinder an den Schulen im Hinblick auf mögliche Kindeswohlgefährdungen (auch durch die zunehmenden Reglementierungen der Kinder an den Schulen und durch das aufkeimende Mobbing) gerichtlich überprüft werden. Dies setzt aber einen funktionierenden Rechtstaat voraus.

    Angesichts unserer Erfahrungen aus der Verwaltungsgerichtspraxis, seit Ausrufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite, ist nicht anzunehmen, dass die Gerichte derartige Anträge gewissenhaft und im Einklang mit grundgesetzlichen Prinzipien prüfen werden. Wir befinden uns momentan in einer Situation, in der gerichtliche Entscheidungen sich vermehrt politisch motiviert präsentieren. Dies ist bei den Erwägungen für ein solches Verfahren dringend zu bedenken und zu berücksichtigen.

    Nach Auffassung der Anwälte für Aufklärung e.V. sollte eine Anregung an das Familiengericht zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB ausschließlich individualisiert und kindesbezogen sowie zwingend unter anwaltlicher Begleitung durch einen ausreichend sachkundigen Fachanwalt für Familienrecht eingereicht werden.

    Grundsätzlich kommt ein solches, sehr spezielles Verfahren nur in ausgewählten Fällen in Betracht. Es erfordert eine fachkundige vorherige Beratung der Eltern und eine vorherige ausführliche, fallbezogene Ausarbeitung durch einen Rechtsanwalt. Andernfalls besteht die Gefahr, dass nicht individualisierte Anregungen – wie sie der Familienrichter a. D. auf seiner Webseite in Form von Mustertexten anbietet – schlussendlich nicht erfolgreich sein werden. Vielmehr sehen wir, auch aufgrund der ersten Rückmeldungen von Eltern aus bereits anhängigen Verfahren, dass die beteiligten Richter und Jugendämter Verfahren gegen die Eltern einleiten, die deren Erziehungsfähigkeit in Frage stellen, anstatt sich mit der eigentlichen Problematik auseinander zu setzen. Die Verfahren kommen zumindest bisher, da nicht individualisiert kindesbezogen, als
    Boomerang zu den Eltern zurück.

    Das Familiengericht München hat in einem Fall entgegen der sonst in familiengerichtlichen Verfahren üblichen Praxis sogar die Verfahrenskosten den Eltern auferlegt. Es droht also, neben der
    Überprüfung der Erziehungsfähigkeit, zudem ein Risiko, Verfahrenskosten übertragen zu bekommen.

    Eltern, die dem Aufruf des Familienrichters a.D. bereits gefolgt sind und sich jetzt mit Problemen wie oben beschrieben konfrontiert sehen, können sich an die Anwälte für Aufklärung e.V. wenden, die in Zusammenarbeit mit Klagepaten n. e. V. eine Spezialistengruppe versierter Familienrechtsanwälte eingerichtet haben. Als Erstkontakt steht Rechtsanwältin Sabine Kaul unter rain-sabine-kaul@gmx.de zur Verfügung.

    Berlin, den 29. März 2021

  • Masken an Schulen, Lüften und Desinfizieren sind Maßnahmen, die unseren Kindern kritiklos zugemutet werden. Wir von Klagepaten sagen: so nicht!

    Es gibt gut funktionierende Gesetze und Bestimmungen, die unsere Kinder schützen können: Die Regeln für den Arbeitsschutz müssen auch in den Schulen angewendet werden! Im Interview mit Ralf Ludwig erklären wir die Details. Du erfährst, warum der Arbeitsschutz in Schulen gilt und vor allem, wie du deine Schulleitung zum Handeln bewegen kannst.

  • Mit diesem neuen Vorgehen sorgt die bekannte Rechtsanwältin Beate Bahner erneut für Furore! Ist diese neue Strategie am Ende sogar der Hebel, um all die unsinnigen Gängelungen unserer Schüler an den Schulen zu beenden?

    Am Rande des Treffens der Anwälte für Aufklärung hat sich Tassilo Wik mit dem Kläger, Vater und Elternsprecher Valentin Ristevski und mit Beate Bahner zusammengesetzt.

     Dieses Video kann Anleitung für andere Anwälte sein, tätig zu werden! Vielleicht kennst auch Du einen Anwalt, den dies interessieren könnte?

    Einen weiteren spannenden Ansatz präsentiert übrigens Ralf Ludwig. Dank unseres Generators können Eltern sogar ganz ohne Anwalt tätig werden. Hilf mit, diese Aktion Viral gehen zu lassen und teile diese überall – Danke!

  • Heute starteten wir ab ca. 11 Uhr unseren Live Stream von der großen Demo aus Stuttgart

    Hilf uns, diesen Stream zu verbreiten und teile ihn in alle Deine Kanäle – Danke!

  • Polizist Markus Schöffel remonstriert. Tina Romdhani und Rechtsanwalt Ivan Künnemann erklären die Umstände einer Remonstration und ihre Folgen für den Polizisten.

  • Polizist Markus Schlöffel remonstriert und bekommt die volle Wucht seiner Behörde zu spüren. Disziplinarverfahren, Suspendierung, gekürzte Bezüge und Strafanzeigen! Tina Romdhani von Klagepaten TV und Bundespolizist Markus Schlöffel im Interview.

  • Gestern, bei der Jubiläums-Demo in Stuttgart, trafen die Demonstranten auf eine sehr gut organisierte und planvoll vorgehende Polizei. Die Beamten kamen ihrer Aufgabe nach, sicherten den Aufzug und das Demogelände und schirmten einzelne Gegendemonstranten wirkungsvoll und friedenssichernd ab. So ist man das in Stuttgart gewohnt.

    Auch aus NRW waren Polizisten in Stuttgart im Einsatz und dort liefen Demos nicht immer so reibungslos ab. Hier wurde in der Vergangenheit auch durchaus über das Ziel hinausgeschossen, leider auch seitens der Polizei. Nur: was kann ich tun als Polizeibeamter, wenn ich befehle bekomme, die nach meiner Meinung klar gegen geltendes Recht verstoßen?

    Dafür haben Beamte das Recht und die Pflicht zur Remonstration. Was es damit auf sich hat und klären wir auf den folgenden Seiten. Zusätzlich stellen wir einen Generator zur Remonstration zur Verfügung und veröffentlichen in den nächsten Tagen Videos mit wertvollen Informationen und Tipps.

  • Ralf Ludwig rechnet ab – Interview Demo Stuttgart // Klagepaten unterwegs mit Tina Romdhani

    Klagepaten unterwegs Demo Stuttgart mit Ralf Ludwig Rechtsanwalt Ralf Ludwig äußert sich im Rahmen der Demo in Stuttgart zum Thema „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Sein Urteil ist vernichtend – aber seht selbst…

    Michael Ballweg ist optimistisch – Interview Demo Stuttgart // Klagepaten unterwegs mit Tina

    Klagepaten unterwegs Demo Stuttgart mit Michael Ballweg

    Querdenken-Initiator Michael Ballweg bespricht mit Tina die aktuelle Situation rund um die aktuellen Demos.

    Wie geht’s weiter? Wie sieht Ballweg die Zukunft?

    Fazit: Das Freiheitsvirus ist nicht mehr aufzuhalten!

  • Rechtsanwalt Elmar Becker bei KPTV #47

    „Ohne Arbeit kein Lohn!“ – gilt dieser Grundsatz in Zeiten von Corona auch, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Vergütung freistellt, weil er keine Maske tragen kann? Rechtsanwalt Elmar Becker konnte diese Frage jetzt aktuell vor Gericht klären lassen und hat ein starkes Urteil für die Arbeitnehmer eingefahren.

    Mehr im Interview!