So stellst Du einen Antrag auf eine Genehmigung

1. Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Um eine Erlaubnis oder eine Genehmigung zu erhalten, oder um eine staatliche Leistung zu erhalten, ist es regelmäßig erforderlich, einen Antrag zu stellen.  

Grundsätzlich gilt, dass jeder Bürger bei einem unrechtmäßigen staatlichen Handeln einen Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung hat.  

Die Corona-Verordnungen und Nebenverordnungen zu den Corona-Verordnungen verbieten häufig Tätigkeiten oder Handlungen, die grundsätzlich gesetzlich erlaubt sind, oder für die die erforderlichen Genehmigungen dem Grunde nach schon vorliegen.  

Bei rechtmäßigen staatlichen Handeln, wie das bei den Maßnahmen der Corona-Verordnung der Fall sein könnte, kann es gegen den Staat Ansprüche aus einem sogenannten Aufopferungsanspruch geben, weil eine Person in Anspruch genommen worden ist, die dem Grunde nach unbeteiligt ist.   

 

2. Welche Form hat der Antrag? 

In den meisten Fällen ist es nicht erforderlich, dabei eine bestimmte Form einzuhalten. Die Behörden sind verpflichtet, im Zweifel nachzufragen, was mit dem Antrag gemeint ist und müssen, soweit Formvorschriften zu beachten sind, darauf hinweisen.  

Grundsätzlich empfehlenswert ist es daher, zunächst einen formlosen Antrag an Dein zuständiges Gesundheitsamt, Gewerbeamt und Ordnungsamt zu stellen.  

Schreibe einfach in Deinen Worten in den Antrag hinein, was Dir wichtig ist, zum Beispiel: 

Hiermit beantrage ich 

  • meinen Friseursalon in der Dorfstraße 5, 04105 Leipzig bis auf weiteres werktäglich zwischen 9 Uhr und 18 Uhr eröffnen zu dürfen.
  • Außenbestuhlung für mein Eiscafé Zotta, Kornmarkt 7, 04105 Osterode täglich von 10 bis 18 Uhr zu genehmigen.  
  • mit meinen 12 Personen am 17. April auf dem Grillplatz, Torstr. 1, 04105 Leipzig von 12 – 18 Uhr eine Grillparty durchführen zu können.  

Soweit aus Infektionsschutzgründen besondere Auflagen zu beachten sind, bitte ich um umgehende Mitteilung.  

Hier findest Du ein Musterformular für Anträge aller Art.  

Du kannst Deinen Antrag auch direkt kostenlos über unser Formular generieren. Wir senden Dir anschließend Deine fertigen Anträge als PDF-Dokument per E-Mail. 

 

3. Wie und an wen wird der Antrag versendet? 

Deinen Antrag sendest Du per Fax oder Einwurfeinschreiben an die oben genannten Behörden (Gesundheitsamt, Gewerbeamt und Ordnungsamt). Am besten an alle drei, sodass es keine Auseinandersetzung um die Zuständigkeit gibt. 

 

4. Der Antrag wurde abgelehnt. Wie geht es weiter? 

Es ist davon auszugehen, dass Dein Antrag unter Hinweis auf die jeweils geltende Corona-Schutzverordnung abgelehnt wird. Unter dem Schreiben findest Du aber eine Rechtsbehelfsbelehrung. Darin wird beschrieben, welche Schritte Du jetzt gehen kannst, um am Ende eventuell zu Deinem Recht zu kommen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, allein oder mit Hilfe eines Rechtsanwalts Widerspruch einzulegen.   

Einige Muster für Widerspruchsschreiben kannst Du hier finden. Auch hier empfehlen wir selbstverständlich, die Formulierung individuell anpassen.