In den letzten Tagen sind vermehrt Anfragen bei Klagepaten n.e.V. und Anwälten für Aufklärung e.V. eingegangen, die sich auf ein Kinderschutzverfahren nach § 1666 BGB Abs. 1 und 4 stützen, das die Problematik für Kinder an den Schulen aufgreift. Den Aufru