Das Kultusministerium Baden-Württemberg bestätigt lt. §3 Abs. 2 der Corona-Verordnung Baden-Württemberg, dass aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht. Weiterhin gibt es keinen Schulausschluss und keine Sonderregeln für Kinder ohne Maske in der Schule.
Ein ohnehin zweifelhaftes Bußgeld für Schulkinder ist damit nicht zu halten!
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2020-09-06 Musterbrief Baden-Württemberg, kein MNS Schuljahr 20-21
Das Kultusministerium Baden-Württemberg bestätigt: Keine Masken-Pflicht an Schulen in BW!
Tina Romdhani erklärt das Musterschreiben auf YouTube