🔴 Impfnötigung durch den Arbeitgeber

, - 19-01-2022

Entgegen der allgemeinen Darstellung gibt es keine Impfpflicht, sondern ab dem 15.03.2022 lediglich eine einrichtungsbezogene Meldepflicht von Nicht-Geimpften durch den Arbeitgeber beim zuständigen Gesundheitsamt.

 

Dennoch gibt es leider Arbeitgeber, welche auf ungeimpfte Arbeitnehmer zugehen und ihnen mit Kündigung drohen, falls sie sich nicht impfen lassen.

Für Arbeitnehmer, die erwägen, dieser Impfnötigung nachzugeben, um ihren Job zu behalten, hat Prof. Dr. Jur Martin Schwab ein Schreiben vorbereitet, welches wir im Video erklären und für welches unter dem Video ein download link ist:

Und hier das Schreiben mit Anlagen zum download. (update vom 03.02.2022)

 

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